1. Gestaltung des Auftrags
- 1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
- 1.2 Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen.
- 1.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des vereinbarten Beratungs-, Trainings-, oder Coaching-Konzepts durch Beratung der Geschäftsleitung, Gespräche mit Mitarbeitern des Auftraggebers, mit Behörden und Dritten sowie im erforderlichen bzw. vereinbarten Umfang durch schriftliche Stellungnahmen.
- 1.4 Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen des vereinbarten Beratungskonzepts und nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers Weisungen zu erteilen und Erklärungen abzugeben.
- 1.5 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner und gewährleistet den Informationsfluss zum Auftragnehmer.
- 1.6 Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber über seine Tätigkeit auf dem Laufenden und fordert die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig ab. Er gewährleistet den Informationsfluss zum Auftraggeber und hält Kontakt mit dem benannten Ansprechpartner.
- 1.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sachverständige Dritte und andere Hilfskräfte zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.
- 1.8 Der Auftraggeber erhält das Recht, die vom Auftragnehmer zur Durchführung dieses Vertrages erstellten Materialien und Daten zu nutzen. Im Übrigen bleiben die Rechte beim Auftragnehmer.
- 1.9 Der Auftragnehmer leistet keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes.
2. Besondere Regelungen für Vortrags- und Trainerleistungen
- 2.1 Trainerleistungen können sowohl im Rahmen eines Beratungsprojektes, aber auch als eigenständige Dienstleistung erbracht werden.
- 2.2 Der Trainer führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
- 2.3 Vortragsinhalte werden im Vorfeld abgestimmt. Die Umsetzung und Visualisierung, sowie die Textgestaltung sind einzig und alleine Sache des Auftragnehmers und die Inhalte urheberechtlich geschützt.
- 2.4 Filmaufnahmen oder Vervielfältigungen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
- 2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- 2.6 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
- 2.7 Trainingsmaterialien und Urheberrechte: Die vom Trainer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Trainers. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen.
- 2.8 Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.
- 2.9 Der Auftraggeber sichert dem Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
3. Honorar
- 3.1 Honorar und Kostenerstattung sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
- 3.2 Bei Erstaufträgen ist grundsätzlich eine Vorkasse mit Zahlungseingang 5 Tage vor Beratungs-, Coaching-, oder Trainingsbeginn auf dem Konto des Auftragnehmers vereinbart.
- 3.3 Bei Zahlung 10 Tage vor Beginn gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber 2% Skonto.
- 3.4 Falls es aus betriebsbedingten Gründen/Prozessen, notwendig ist, längere Zahlungsfristen zu vereinbaren, so sind diese schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten einzuhalten. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall eine Bonitätsprüfung vor.
- 3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
- 3.6 Ungerechtfertigte Abrechnungen oder Falschberechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb 7 Tage beim Auftragnehmer anzuzeigen und zur Klärung zu nehmen. Lässt der Auftraggeber diese Frist verstreichen, so gilt die Rechnung als anerkannt.
4. Stornierungsklauseln
- 4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Beratungs-, Coaching-, oder Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren.
- 4.2 Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei.
- 4.3 Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vorher ist ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %.
- 4.4 Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.
- 4.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass dem Auftragnehmer keiner oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Haftung
- 5.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
- 5.2 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die dem Auftragnehmer durch sachgemäßen Gebrauch von Equipment des Auftraggebers entstehen.
- 5.3 Der Auftraggeber haftet für den Verlust von Eigentum des Auftragnehmers durch unsachgemäße Sicherung der durch den Auftragnehmer genutzten Räumen und dort verbliebem Eigentum des Auftragnehmers, solange dieser nicht die Schlüsselgewalt inne hat.
6. Werbung
- 6.1 Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.
- 6.2 Die Vertragsparteien werden ihre Zusammenarbeit und deren Einzelheiten nur dann Dritten mitteilen oder öffentlich bekanntgeben, wenn die jeweils andere Vertragspartei sich damit einverstanden erklärt hat.
- 6.3 Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt nach Beendigung des Vertrages bestehen.
7. Schlussklauseln
- 7.1 Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
- 7.2 Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
- 7.3 Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
- 7.4 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
- 7.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
- 7.6 Zusätzliche Schlussklausel für Verträge mit ausländischen Auftraggebern: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- 7.7 Sollte einer der Klauseln nicht deutschem Recht entsprechen, oder Wettbewerbsvorteile für den Auftragnehmer, oder Auftraggeber abbilden, die bei diesem Dienstleistungsvertrag gültig werden, so ist vor Auftragsvergabe diese Klausel entsprechend im beidseitigem Einverständnis anzupassen oder gegenseitig zu genehmigen.